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Drohnen, oder genauer Multicopter, dürften in diesem Jahr bei vielen ganz oben in der weihnachtlichen Wunschliste stehen. Aus diesem Grund hat die US-Luftfahrtbehörde rechtzeitig vor Weihnachten die Vorschrift zur Registrierung von Hobby-Drohnen umgesetzt. Zum 21. Dezember 2015 geht eine Webseite der Luftfahrtbehörde online, über die Drohnenbesitzer ihre Fluggeräte registrieren müssen. Danach erhält der Besitzer eine Identifikationsnummer, die er an seiner Drohne anbringen muss. Betroffen sind alle Fluggeräte, die mehr als 250 Gramm und maximal 25 Kilo wiegen. Die Anmeldung kostet 5 US-Dollar pro Jahr und wer es versäumt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Bei zivilrechtlichen Verfahren kann die Geldstrafe bis zu 27.500 US-Dollar erreichen und im strafrechtlichen Bereich bis zu 250.000 US-Dollar oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Gesetzliche Entwicklung zu Drohnen in Europa und Deutschland

Auch unser deutsches Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat nun bekanntgegeben, dass die Nutzung von zivilen und gewerblichen Drohnen in Zukunft neu geregelt wird. Nachdem das EU-Parlament am 25. September 2015 Auflagen über den sicheren Einsatz ferngesteuerter Flugsysteme beschlossen hatte, war das nun auch zu erwarten. So hat sich Bundesverkehrsminister Dobrindt wie folgt geäußert:

"Private Drohnen werden immer billiger und verbreiten sich zunehmend. Gleichzeitig entstehen ganz neue Gefahren durch die "Drohnen für Jedermann". Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Die Nutzung von Drohnen wird deshalb neu geregelt: Drohnen, die schwerer als 0,5 kg sind, sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können. Drohnen-Flüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen werden verboten. Für den Betrieb von gewerblichen Drohnen werden zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben."

Ursache ist sicher die deutlich steigende Anzahl an Geräten. Dies verursacht nun vermehrt Probleme (Kollisionen, Abstürze, Behinderungen...), weshalb nun folgende Regelungen gesetzlich umgesetzt werden:

Private Drohnen-Flüge werden verboten:

  • in einer Höhe von mehr als 100 Metern
  • außerhalb der Sichtweite des Steuerers
  • über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und –Verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien
  • über Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten
  • Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –Organisationen

Gewerbliche Drohnen-Flüge werden neu geregelt:

  • Unbemannte Luftfahrtsysteme bieten große Chancen zum Beispiel in der Landwirtschaft oder der Verkehrsüberwachung. Um diese Entwicklung zu unterstützen, werden ihre Einsatzmöglichkeiten erweitert.
  • Landesbehörden können künftig Flüge auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers erlauben, wenn der sichere Betrieb nachgewiesen wird.‎ Bislang ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers grundsätzlich verboten.
  • Für gewerbliche Nutzer von Drohnen wird es künftig einen Führerschein geben. Fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse sind in einer Prüfung nachzuweisen. Die Lizenz wird durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt.

Bewertung der Entwicklung

Wir selbst begrüßen diese Änderungen, weil es der Sicherheit und Professionalität der Drohnenaufnahmen zuträglich ist. Bisher sind mit der Aufstiegsgenehmigung und Versicherung für Drohnenflüge in Deutschland nur minimale Voraussetzungen dafür geschaffen. Aktuell wird noch an entsprechenden Rechtsvorschriften gearbeitet und wir sind gespannt, wann diese zum Einsatz kommen. Bei weiteren Fragen oder Anfragen für Drohnenflüge können Sie uns gerne kontaktieren.

Quellen: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infastruktur, EU-Parlament, Federal Aviation Administration

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