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In den vergangenen Monaten gab es verschiedene Urteile zu den Bewertungssystemen für Onlineshops, die mitunter neue Anforderungen an die Shop Bewertungen stellen, aber auch Nutzern und Anbietern mehr Rechtssicherheit bieten.

Auch das Trusted Shops Bewertungssystem musste in diesem Zuge überarbeitet werden, sodass ab dem 04.04.2013 nur noch die Shopbewertungen weiterhin gültig sind, welche ab dem 28.09.2012 im System eingegangen sind.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale im Urteil vom 19.02.2013 (Az. I – 20 U 55/12 – noch nicht rechtskräftig), sowie des Landgerichtes Duisburg folgende Anforderungen an die Bewertungssysteme gestellt, welche aufgrund der Harmonisierung des Lauterkeitsrechtes innerhalb der EU auch Auswirkungen für Shopbetreiber außerhalb Deutschlands haben.

Zusammenfassung der Anforderungen

  • Kundenbewertungen (positive wie negative) müssen sofort veröffentlicht werden.
  • Händler dürfen Bewertungen vor der Veröffentlichung nicht zugänglich gemacht werden.
  • Bewertungen aus verschiedenen Quellen müssen direkt bei der Bewertungsnote aufgeschlüsselt werden.
  • Händler und Anbieter dürfen gegenüber dem Kunden keinen Einfluss auf das Bewertungsverfahren nehmen.
  • Bewertungen dürfen im Nachhinein nicht gelöscht werden, selbst wenn seitens des Kunden auf eventuelle Nachfrage keine Stellungnahme erfolgt. Als Ausnahme gilt lediglich, dass der Bewertung nachweislich keine Bestellung zugrunde lag.
  • Es dürfen nur rechtsverletzende Kommentare gelöscht werden, ein Schlichtungsverfahren darf nicht stattfinden.

Aus den neuen Anforderungen ergab sich für Trusted Shops auch die Notwendigkeit, den Zuverlässigkeitsindex, der über das Trusted Shops Garantie System berechnet wurde, von den eigentlichen Kundenbewertungen klar abzutrennen und nicht mehr in der Gesamtbewertung zu verrechnen.

Weiterhin bleibt spannend wie Google diese Anforderungen zukünftig im Bereich der Rich Snippets und ggf. auch Google+ Local Bewertungen umsetzen wird. Zwar werden auch bereits jetzt auf einer innerhalb der Suchergebnisse zur Bewertung verlinkten Detailseite die aggregierten Quelldaten übersichtlich dargestellt, aber ergibt sich aus der Anforderungsbeschreibung, dass diese Angaben direkt mit Anzeige einer Bewertung aus aggregierten Bestand ersichtlich sein müssen. Weiterhin müsste Google für jede Quelle umfangreiche Angaben darüber machen, wie die Bewertungen einer jeweiligen Quelle zustande kamen und für absolute rechtliche Sicherheit deren Bewertungsverfahren hinsichtlich der Absicherung vor Manipulation prüfen. Es lebe die Bürokratie. ;)

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